Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10493
VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 (https://dejure.org/2008,10493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 (https://dejure.org/2008,10493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 22 BV 06.2701 (https://dejure.org/2008,10493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Standortvorbescheid für Windkraftanlage; Änderung des Flächennutzungsplans; Ausschlusswirkung bei Darstellung einer Konzentrationsfläche; Abwägung betroffener Belange; Altstandorte; Planungskonzept; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verspargelung der Landschaft durch Errichtung von Windkraftanlagen; Förderung der Windenergienutzung i.R.d. § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch Beachtung der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers; Konzentration von Windkraftanlagen an einem Ort zur ...

  • Judicialis

    BImSchG § 9 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Standortvorbescheid für Windkraftanlage; Änderung des Flächennutzungsplans; Ausschlusswirkung bei Darstellung einer Konzentrationsfläche; Abwägung betroffener Belange; Altstandorte; Planungskonzept; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flächennutzungsplanung muss bestehende Windkraftanlagen berücksichtigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 321
  • NVwZ-RR 2009, 321
  • BeckRS 2008, 40766
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Zu den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung in Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht einseitig unter dem Aspekt der Förderung der Windenergienutzung zu sehen ist (BVerwG vom 17.12.2002 NVwZ 2003, 733/735).

    Allerdings muss er der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schaffen (BVerwG vom 17.12.2002 NVwZ 2003, 733/735).

    Er braucht der Eignung einer Fläche für die Windenergienutzung aber dann keinen Vorrang bei der Abwägung einzuräumen, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (BVerwG vom 17.12.2002 NVwZ 2003, 733/736).

    Dies ist ein legitimes planerisches Interesse (vgl. BVerwG vom 17.12.2002 a.a.O.).

    Eine Standortzulassung entgegen der Regel des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kommt nur dann in Betracht, wenn sie die planerische Konzeption der Gemeinde nicht in Frage stellt (BVerwG vom 17.12.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verleiht derartigen Festlegungen rechtliche Ausschlusswirkung gegenüber dem Vorhabensträger mit der Folge, dass Vorhaben außerhalb der festgelegten Konzentrationszonen in der Regel unzulässig sind (BVerwG vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 738/739).

    Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 738/739; BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).

    Eine normative Gewichtungsvorgabe, derzufolge ein Planungsträger der Windenergienutzung im Sinn einer speziellen Förderungsabsicht bestmöglich Rechnung zu tragen hat, besteht nicht (BVerwG vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 738/739).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Voraussetzung ist jedoch, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig ist oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BVerwG vom 9.3.2005 Az. 2 B 111.04 RdNr. 7 in juris), und die erhobene oder beabsichtigte Schadensersatzklage nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG vom 3.6.2003 NVwZ 2004, 104).

    In der Rechtsprechung wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden treffe, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie", BVerwG vom 3.6.2003 NVwZ 2004, 104).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist entsprechend auch bei erledigten Verpflichtungsbegehren möglich (BVerwG vom 24.10.1980 BVerwGE 61, 128; vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74).

    Im Fall der nachträglichen Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens ist die Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Antrag statthaft, dass bis zum Zeitpunkt der Erledigung die Nichterteilung des beantragten Verwaltungsakts rechtswidrig und der Beklagte zur Vornahme des Verwaltungsakts oder bei fehlender Spruchreife zur Bescheidung verpflichtet gewesen wäre (Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 97 zu § 113; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand März 2008, RdNr. 103 zu § 113), bzw. dass ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung bestand (BVerwG vom 28.4.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist entsprechend auch bei erledigten Verpflichtungsbegehren möglich (BVerwG vom 24.10.1980 BVerwGE 61, 128; vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74).

    Auch der Wegfall eines ursprünglich möglicherweise bestehenden Anspruchs durch eine Rechtsänderung (z.B. den Erlass einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplans, oder wie hier eines Flächennutzungsplans mit für die Standortwahl für Windkraftanlagen verbindlichen Darstellungen), also das Unbegründetwerden einer zunächst möglicherweise begründeten Klage wird in ständiger Rechtsprechung als Erledigung i.S. des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO angesehen (Eyermann, a.a.O., RdNr. 101 zu § 113; BVerwG vom 24.10.1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 738/739; BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).

    Wo die Grenzen zu einer unzulässigen "Feigenblattplanung" oder "verkappten Verhinderungsplanung" verlaufen, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006 679).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07

    Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Auf die Frage, ob sich Beklagter und Beigeladene auf rechtmäßiges Alternativverhalten berufen können (vgl. BGH vom 19.3.2008 BayVBl 2008, 573), etwa weil bei richtiger Sachbehandlung die Entscheidung über die Erteilung des Standortvorbescheids nach § 15 Abs. 3 BauGB zurückgestellt worden wäre, ist keine in diesem Sinn eindeutige Antwort möglich.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des beantragten Vorbescheids (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) kann nur erfolgen, wenn derzeit die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i.V. insbesondere mit dem Bauplanungsrecht erfüllt sind (BVerwG vom 31.3.2004 BVerwGE 120, 246/250; vom 13.12.2007 BVerwGE 130, 113 juris RdNr. 10).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen allerdings ausfallen, umso mehr ist das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse das Auswahlkonzept abzuändern ist (BVerwG vom 24.1.2008 NVwZ 2008 559).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des beantragten Vorbescheids (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) kann nur erfolgen, wenn derzeit die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i.V. insbesondere mit dem Bauplanungsrecht erfüllt sind (BVerwG vom 31.3.2004 BVerwGE 120, 246/250; vom 13.12.2007 BVerwGE 130, 113 juris RdNr. 10).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224

    (Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und

    Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen allerdings ausfallen, umso mehr ist das gewählte methodische Vorgehen allerdings zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse das Auswahlkonzept zu ändern ist (BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 24.02.2011 - B 2 K 10.615

    Abwägungsanforderungen, sog. "Feigenblattplanung"

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe dagegen in einem Fall (Az. 22 BV 06.2701) 0,5 % der Gemeindefläche als ausreichend gesehen.

    Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22.10.2008, Az. 22 BV 06.2701, eine Vorrangfläche von 0, 5 % des Gemeindegebiets als ausreichend angesehen habe, so sei darauf hinzuweisen, dass es sich im dortigen Fall um eine Gemeinde gehandelt habe, bei der relativ wenig Flächen für die Windkraftnutzung potentiell geeignet gewesen seien.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist in seiner Entscheidung vom 22.10.2008 (Az. 22 BV 06.2701) drauf hin, dass § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht einseitig unter dem Aspekt der Förderung der Windenergienutzung zu sehen ist.

  • VG Ansbach, 03.04.2020 - AN 4 K 18.01516

    Erlaubnis zur Umbettung von Urnen

    Letzteres ist der Fall, wenn eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zum Erlöschen eines Anspruchs führt (zum Ganzen: BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 4 C 10/10 - NVwZ 2012, 51 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321 - juris Rn. 42; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 131 m.w.N.), etwa wenn die Verdrängung der bisher den Gegenstand des Verfahrens bildenden Rechtsgrundlage durch eine ihr in einzelnen Tatbestandsmerkmalen vielleicht nicht einmal ähnliche neue Rechtsgrundlage bewirkt, dass mit der Aufrechterhaltung des Verpflichtungsantrages sachlich ein neues Verfahren beginnt und alles, was bisher erörtert wurde, die (unmittelbare) Erheblichkeit verloren hat (BVerwG, U.v. 24.10.1980 - 4 C 3/78 - BVerwGE 61, 128 - juris Rn. 25; vgl. auch BayVGH, U.v. 4.10.1985 - 23 B 84 A.28 - NVwZ 1986, 1032/1033).

    Entgegen der klägerischen Auffassung ergibt sich aus der gemeindlichen Satzungsautonomie (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV, Art. 23, 24 GO) das Recht der Beklagten, auch während eines laufenden Klageverfahrens ihre streitgegenständliche Satzung zulasten des Klägers zu ändern (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

    Ohne Einbeziehung des Kriteriums der Windhöffigkeit ist ein rechtmäßiges und damit sicherungsfähiges schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept nicht möglich (vgl. BayVGH vom 2.6.2008 Az. 22 B 06.2092 RdNrn. 32 bis 34; BayVGH vom 22.10.2008 Az. 22 BV 06.2701 NVwZ-RR 2009, 321 RdNrn. 32 ff).
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Auch stellt es ein legitimes planerisches Interesse dar, einer "Verspargelung" der Landschaft entgegen zu wirken und auch einen "Windkraftanlagenzaun" am vom bebauten Ortsteil aus einsehbaren Rand des Stadtgebiets zu verhindern (BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - Rn. 35, NVwZ-RR 2009, 321).
  • VG München, 03.12.2009 - M 11 K 08.3157

    Veränderungssperre; Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung vor Klageerhebung

    Das ändert jedoch nichts daran, dass eine Rechtsänderung, wie hier der Erlass einer wirksamen Veränderungssperre, die einem Vorbescheidsantrag entgegen steht, ein erledigendes Ereignis darstellt, weil es jedenfalls zum Erlöschen eines ursprünglich möglicherweise bestehenden Anspruchs führt, unabhängig davon, ob ein solcher vorher bestanden hat (vgl. BVerwGE 60, 328, 332 f, BayVGH v. 22.10.2008 Az: 22 BV 06.2701; Eyermann/Jörg Schmidt, Rne 77 und 101 zu § 113 VwGO).

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig ist oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BVerwG v. 09.03.2005 Az. 2 B 111.04 - juris, Rn 7), und die erhobene oder beabsichtigte Schadensersatzklage nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG v. 03.06.2003 NVwZ 2004, 104, vgl. auch BayVGH v. 22.10.2008, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 21.140

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Versagungsgegenklage als Untätigkeitsklage,

    Danach ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig (vgl. etwa BVerwG, U.v. 24.10.1980 - 4 C 3/78 - BVerwGE 61, 128 und U.v. 27.3.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - BeckRS 2008, 40766 und B.v. 29.11.2010 - 15 B 10.1453 - BayVBl. 2011, 248), wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse vorliegt.
  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775

    Fehlt der Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter besonderen Voraussetzungen eine vergleichbare Konzentrationsplanung gebilligt (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321).
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Auch stellt es ein legitimes planerisches Interesse dar, einer "Verspargelung" der Landschaft entgegen zu wirken und auch einen "Windkraftanlagenzaun" am vom bebauten Ortsteil aus einsehbaren Rand des Stadtgebiets zu verhindern (BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - Rn. 35, NVwZ-RR 2009, 321).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 22 CS 13.2122

    Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen allerdings ausfallen, umso mehr ist das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse das Auswahlkonzept zu ändern ist (BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht